Ablauf
Intensiv starten (Startphase)
-
- 3 Tage
- Freistellung und Entgeltfortzahlung (Entgeltfortzahlungsgesetz §9) durch Arbeitgeber
Regelmäßig trainieren (Trainingsphase)
Motiviert dranbleiben (Eigenaktivitätsphase)
Nach der Trainingsphase haben Sie eine Routine entwickelt und machen selbständig weiter.
Auffrischen (Refresher)
-
- 1 Tag
- Freistellung und Entgeltfortzahlung (Entgeltfortzahlungsgesetz §9) durch Arbeitgeber
Auswahlmöglichkeiten für die Trainingsphase
Präsenz
Flex
Digital
FAQ zu dem RV Fit Programm
Sie melden sich ausschließlich über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung für das Programm an (www.rvfit.de).
Nein. RV Fit ist eine Präventionsleistung. Sobald eine Rehabilitationsmaßnahme genehmigt wurde, verfällt der Anspruch auf RV Fit. Sobald die Maßnahme beendet ist, können Sie sich für RV Fit anmelden.
Sie müssen seit mind. 6 Monaten aktiv berufstätig sein und erste Zipperlein (z. B. Rückenschmerzen) aufweisen. Verbeamtete Personen können leider nicht am RV Fit Programm teilnehmen.
Ja. RV Fit ist ein kostenloses Programm, welches von der Deutschen Rentenversicherung finanziert wird.
Die Startphase zu Beginn und die Auffrischung am Ende der Prävention sind ganztägig. Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie für diese Tage freizustellen und das Entgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend. Das heißt, dass Sie diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in Ihrer Freizeit wahrnehmen.
Nein, das kann Ihr Arbeitgeber nicht. Sie haben grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen keinen Urlaub nehmen.
In einer Gruppe sind maximal 15 Teilnehmer. Gerne können Sie auch mit Ihren Kollegen gemeinsam in einer Gruppe aktiv werden. Geben Sie einfach Ihren Wunsch im Auswahlschreiben an, welches wir Ihnen nach der Anmeldung zuschicken.
Ja. Wir nehmen Rücksicht auf Ihre Termine und finden einen geeigneten Starttermin für Sie. Ihre Abwesenheiten werden mit unserer Einladung abgefragt. Wenn Ihre Abwesenheit in der Trainingsphase sein sollte, haben wir die Möglichkeit, Ihnen entsprechende Alternativtermine anzubieten.
Ja. Sie erhalten für jeden ambulanten Trainingstermin fünf Euro Fahrtkosten, sofern Ihnen diese Kosten auch tatsächlich entstanden sind. Die Fahrtkosten werden Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung erstattet.
Nein, frühestens ein Jahr nach Beendigung einer Präventionsleistung sollte eine weitere beantragt werden.
Ja, in diesem Fall kommt das digitale Angebot in Betracht. Melden Sie sich einfach für RV Fit an. Wir unterbreiten Ihnen dann die verschiedenen Möglichkeiten.