1. Voraussetzungen für einen Antrag
Wann kann ich eine Rehabilitation im RehaZentrum Bremen in Anspruch nehmen? Prüfen Sie selbst, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Das RehaZentrum Bremen weist Ihnen die Richtung, in der Ihr Weg zum Ziel führen kann.
Von Rehabedürftigkeit spricht man in der Regel, wenn alltagsrelevante Bereiche wie die Erwerbsfähigkeit bedroht sind und deutliche körperliche Einschränkungen im Alltag vorhanden sind.
Der Wunsch, eine Reha-Maßnahme in Angriff zu nehmen, sollte beim Patienten vorhanden sein. Gegen den Willen des Patienten wird keine Reha durchgeführt. Ihm sollte bewusst sein, dass eine Rehabilitation aktive Mitarbeit einschließt.
Rehafähigkeit ist dann gegeben, wenn Rehabilitationspotential zu Beginn des Rehazeitpunktes erkennbar ist. Vor allem muss die Fähigkeit zur Mitarbeit bei therapeutischen Maßnahmen gegeben sein.
Von einer positiven Rehabilitationsprognose gehen wir aus, wenn es aus medizinischer Sicht erreichbar erscheint, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen reduziert oder sogar ganz beseitigt werden können. Die Prognose bezieht sich auf alltags- und berufsrelevante Ziele.
Die ambulante Rehabilitation im RehaZentrum Bremen setzt einen Wohnort in Standortnähe voraus.
Der Patient muss über die zur Inanspruchnahme der Rehabilitation erforderliche Mobilität verfügen und das RehaZentrum Bremen in einer zumutbaren Fahrzeit erreichen können.
Anträge und weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der Deutschen Rentenversicherung:
Deutsche Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung: Rehabilitation
Um zum "Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte" zu gelangen, nutzen Sie bitte gezielt die Suche-Funktion auf der DRV-Website mithilfe des Stichworts "Rehabilitationsantrag G0100".
Klinik nach Wunsch!
Sie haben die Möglichkeit, eine für Sie geeignete Rehabilitationsklinik selbst auszusuchen. Im Sozialgesetzbuch IX (§8) ist eindeutig geregelt, dass der Rehabilitationsträger (z.B. Ihre Renten- oder Krankenversicherung) Ihren berechtigten Wünschen entsprechen muss. Das sollten Sie nutzen und schon mit Ihrem Rehaantrag einen Vorschlag für eine Klinik Ihrer Wahl einreichen. Nutzen Sie hierfür das schnell und einfach unser auszufüllenden Musterformular:
Info für Ärzte
Als Arzt/Ärztin erfahren Sie HIER in einem Video des Deutschen Ärzteblatts wie die Reha richtig verordnet werden kann.
2. Tipps für den Reha-Start
Sie haben von Ihrem Kostenträger eine Rehabilitation im RehaZentrum Bremen bewilligt bekommen. Wir freuen uns sehr, Ihnen dabei zu helfen, einen entscheidenden Schritt in Richtung Gesundheit zu gehen. Hier ein paar Tipps, die Ihnen den Einstieg in Ihre Reha erleichtern werden.
Sie erhalten von uns ein Schreiben, in dem wir Ihnen mitteilen, wann Sie sich an Ihrem ersten Tag bei uns einfinden sollten. Nutzen Sie den Fahrdienst des RehaZentrum Bremen, informieren wir Sie ebenfalls vorab schriftlich oder telefonisch, wann Sie abgeholt werden.
Bitte halten Sie am ersten Tag der Reha Adresse und Telefonnummer Ihres Haus- oder Facharztes bereit.
Am Tag der Aufnahme beginnt auch gleichzeitig die Therapie. Bringen Sie deshalb feste Turnschuhe, Sportzeug, einen warmen Pullover/ Trainingsjacke, Badekleidung und ein Handtuch mit. Sie erhalten einen Umkleideschrank, den Sie die gesamte Zeit Ihres Aufenthaltes nutzen können.
Bitte bringen Sie den Entlassungsbericht inklusive OP-Bericht aus der Klinik, alle Untersuchungsbefunde, Röntgenbilder, Kernspin- oder CT-Bilder mit. Auch Berichte von behandelnden Therapeuten wie Krankengymnasten und Ergotherapeuten sind für eine zielgerichtete Reha von großer Bedeutung.
Bringen Sie alle Medikamente mit, die Sie einnehmen. Auch Medikamentlisten und der zugehörige Einnahmeplan sind wichtig.
Bitte bringen Sie die in unserem Anschreiben beigefügten Formulare ausgefüllt mit zum Erstgespräch. Sie finden einen Teil der Formulare auch als Download auf unserer Homepage.
Denken Sie an Ihre Krankenversichertenkarte und den Zuzahlungsbescheid für Krankenhausbehandlungen oder gegebenenfalls den Befreiungsausweis.
Vor der Aufnahme in das RehaZentrum Bremen muss grundsätzlich eine Kostenzusage vorliegen. Privatpatienten schließen direkt mit dem RehaZentrum einen Behandlungsvertrag ab, in dem sie über die Kosten aufgeklärt werden.
3. Was erwartet mich?
Im RehaZentrum Bremen erwartet Sie vor allem eine persönliche Betreung durch Therapeuten und Ärzte. Wir erstellen für Sie einen individuellen Trainingsplan, der Ihre Fitness, Muskelkraft und Beweglichkeit wieder optimiert. Auf der anderen Seite ist uns Gesundheitswissen sehr wichtig. Darum schulen wir Sie zu allen Themen rund um Ihre Erkankung. Unser Ziel ist, dass Sie schnell in Ihren Alltag und Beruf zurückkehren. Darum sind wir überzeugt von dem Konzept der ambulanten Reha, bei der Sie den Anschluss an Ihr normales Leben behalten.
Physiotherapie
Gruppentherapien
Ergotherapie
Chirotherapie und manuelle Medizin
Medizinische Trainingstherapie MTT
Akupunktur
Manuelle Lymphdrainage
Entspannungsverfahren
Rückenschule
Raucherentwöhnung
Psychologische Gespräche
Ernährungsberatung und Lehrküche
Berufliche Wiedereingliederung
Klärung sozialrechtlicher Fragen
4. Kassenzulassung
In der Regel sind die Gesetzlichen Rentenversicherungen oder die Gesetzlichen Krankenversicherungen die zuständigen Kostenträger der medizinischen Reha oder der Anschlussheilbehandlung AHB. Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab.
Es gilt folgende Faustregel:
Wenn durch eine ambulante Reha Einschränkungen in der Erwerbsfähigkeit abgewendet werden können, dann greift in der Regel die Gesetzliche Rentenversicherung als Kostenträger. Es hat sich der Ausspruch bewährt: „Reha vor Rente“. Daher ist für alle Erwerbstätigen, Arbeitssuchenden oder auch Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung die Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner.
Die Krankenkassen agieren als Kostenträger, wenn durch ambulante Rehamaßnahmen eine Form der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abgewendet oder gemindert werden kann. Hier gilt die Faustformel: „Reha vor Pflege“. Die Gesetzliche Krankenversicherung greift als Kostenträger vor allem bei Kindern und Jugendlichen, bei nicht berufstätigen Erwachsenen und bei Rentnern.
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) schließt sich immer an einen Krankenhausaufenthalt an. Das Besondere einer AHB ist, dass sie innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung angetreten werden muss. Zudem muss eine AHB direkt über den Sozialdienst der behandelnden Klinik beantragt werden.
Eine ambulante Rehabilitation kann auch unabhängig von einem Krankenhausaufenthalt erfolgen. Hier kann der Antrag über den niedergelassenen Arzt sowie auf Anraten der Rentenversicherung oder der Krankenkassen erfolgen.