Wer übernimmt die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen tragen einen Großteil der Kosten bei Verordnung einer Leistung durch den behandelnden Arzt.
Berufsgenossenschaften und Gesetzliche Unfallversicherungen tragen die Kosten für eine arbeitsunfallbedingte verordnete "Erweiterte Ambulante Physiotherapie".
Private Versicherungen erstatten die Kosten für ärztlich verordnete Behandlungen nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen.