„Du kannst vielleicht nicht immer den Weg wählen, aber die Richtung.“
(Anke Maggauer-Kirsche, *1948, Lyrikerin, Aphoristikerin und Betagtenbetreuerin, Schweiz)
In sechs Schritten zur Gesundheit
Wann kann ich eine Rehabilitation im RehaZentrum Bremen in Anspruch nehmen? Prüfen Sie selbst, ob Sie die Bedingungen erfüllen. Das RehaZentrum Bremen weist Ihnen die Richtung, in der Ihr Weg zum Ziel führen kann.
1. Rehabedürftigkeit
Von Rehabedürftigkeit spricht man in der Regel, wenn alltagsrelevante Bereiche wie die Erwerbsfähigkeit bedroht sind und deutliche körperliche Einschränkungen im Alltag vorhanden sind.
2. Rehawunsch
Der Wunsch, eine Reha-Maßnahme in Angriff zu nehmen, sollte beim Patienten vorhanden sein. Gegen den Willen des Patienten wird keine Reha durchgeführt. Ihm sollte bewusst sein, dass eine Rehabilitation aktive Mitarbeit einschließt.
3. Rehafähigkeit
Rehafähigkeit ist dann gegeben, wenn Rehabilitationspotential zu Beginn des Rehazeitpunktes erkennbar ist. Vor allem muss die Fähigkeit zur Mitarbeit bei therapeutischen Maßnahmen gegeben sein.
4. Rehaprognose
Von einer positiven Rehabilitationsprognose gehen wir aus, wenn es aus medizinischer Sicht erreichbar erscheint, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen reduziert oder sogar ganz beseitigt werden können. Die Prognose bezieht sich auf alltags- und berufsrelevante Ziele.
5. Standortnähe
Die ambulante Rehabilitation im RehaZentrum Bremen setzt einen Wohnort in Standortnähe voraus.
6. Mobilität
Der Patient im RehaZentrum Bremen sollte in der Lage sein, selbstständig – mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Fahrdienst – die Rehaeinrichtung erreichen zu können.
Sollten Sie noch Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung. Alle relevanten Antragsformulare finden Sie vorab schon in unserem Download-Bereich. Und auch die Aufnahme möchten wir Ihnen so einfach wie möglich gestalten. Denn wir wünschen uns, dass Sie sich nur um eines kümmern müssen: schnell gesund zu werden.





